Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel sind im Anhang B der Geschäftsordnung der Regierung festgelegt.

I. Auswärtige und europäische Angelegenheiten, Zusammenarbeit, Außenhandel und Großregion

  1. Internationale Beziehungen – Koordinierung zwischen den ministeriellen Abteilungen im Bereich der internationalen Beziehungen – Außen- und Sicherheitspolitik – Operationen zur Friedenssicherung – Interministerieller Ausschuss für Menschenrechte – Internationale kulturelle Beziehungen – Internationale Organisationen und Konferenzen – Internationale Verträge und Abkommen – Allgemeine Verwaltung und Koordinierung des Ministeriums – Diplomatischer Dienst – Konsularische Angelegenheiten: Pässe, Visa, Beglaubigungen und konsularische Unterstützung – Protokoll der Regierung (in Abstimmung mit dem Staatsministerium für den Bereich der öffentlichen Feierlichkeiten).
  2. Europapolitik – Koordinierung der Europapolitik zwischen den ministeriellen Abteilungen – Koordinierung der Umsetzung und Anwendung des Rechts der Europäischen Union – Interministerieller Ausschuss für die Koordinierung der Europapolitik (CICPE) – Interministerieller Koordinierungsausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (CICT) – Institutionalisierte Zusammenarbeit der Großregion – Haus der Großregion.
  3. Internationale Wirtschaftsbeziehungen – Multilaterale Wirtschaftsorganisationen – Internationale Handelspolitik – Wirtschaftsdiplomatie – Koordinierung bei der Umsetzung internationaler Sanktionen – Wirtschaftliche Sicherheit (internationale und europäische Dimension).
  4. Sitz europäischer und internationaler Institutionen, Organisationen und Einrichtungen – Ansiedlungspolitik – Koordinierungsausschuss für die Ansiedlung europäischer Institutionen und Einrichtungen.
  5. Wirtschaftsförderung und -prospektion – Förderung des Außenhandels – Förderung von Investitionen (in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, dem Ministerium der Finanzen und dem Staatsministerium) – Vorsitz des Trade and Investment Board (TIB) (gemeinsame Zuständigkeit mit dem Ministerium für Wirtschaft), Vorsitz des Trade and Investment Steering Committee (TISC) – Koordination TISC, TIB – Wirtschaftsmissionen – Fachmessen im Ausland – Betreuung der internationalen Aktivitäten luxemburgischer Unternehmen – Finanzielle Instrumente zur Exportförderung – Verwaltung und Betreuung des Netzes der Luxembourg trade and investment offices (LTIO) – Koordinierung und Finanzierung der Prospektionskomponente von Luxinnovation – Export-, Import- und Transitkontrolle – OCEIT – Wirtschaftliche Interessengemeinschaft für Weltausstellungen (GIE Expositions Universelles).
  6. Koordinierung und Umsetzung der Politik der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Angelegenheiten – Koordinierung der öffentlichen Entwicklungshilfe Luxemburgs – Koordinierung und Umsetzung der internationalen Ausrichtung der Ziele für nachhaltige Entwicklung – Europäische Investitionsbank (Teilbereich EIB Welt) – Multilaterale Entwicklungsbanken (einschließlich Internationaler Währungsfonds und Weltbank) (Teilbereich Entwicklungszusammenarbeit) – Verwaltung der Bevollmächtigten für bilaterale Projekte und Programme – Beziehungen zu Nichtregierungsorganisationen – Beziehungen zu europäischen und multilateralen Organisationen für Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten – Interministerieller Ausschuss für die Entwicklungszusammenarbeit.

II. Verteidigung

  1. Allgemeine Verteidigungspolitik und Politik der internationalen Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich – Strategische Planung der Verteidigungsanstrengungen– Planung und Überwachung von Einsätzen im Rahmen von friedenserhaltenden, präventiven und krisenbewältigenden Operationen – Entwicklung nationaler und multinationaler Verteidigungsfähigkeiten in den Bereichen Land, Luft, Weltraum und Cyber, die für militärische Zwecke oder für Zwecke mit doppeltem Verwendungszweck bestimmt sind – Unterstützung bei der Entwicklung eines gesamtstaatlichen Ansatzes für die Verteidigungsanstrengungen in Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat für nationale Sicherheit sowie mit den zuständigen Ministerien und Behörden, insbesondere dem Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit.
  2. Armee: Verteidigung des nationalen Hoheitsgebiets - Katastrophenhilfe - Teilnahme an der gemeinsamen Verteidigung im Rahmen von internationalen Organisationen - Teilnahme an Krisenbewältigungsoperationen und humanitären Hilfseinsätzen - Teilnahme an der Überprüfung und Kontrolle der Einhaltung internationaler Rüstungskontrollverträge - Modernisierung von Infrastruktur und Ausrüstung - Soziale Rolle - Umschulung freiwilliger Soldaten - Militärgerichtsbarkeit - Militärische Orden - Veteranen - Beziehungen zu alliierten und partnerschaftlichen Militärbehörden - Militärsport.

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