Die Zuständigkeiten des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten werden durch den Großherzoglichen Beschluss über die Einrichtung der Ministerien festgelegt.
I. Zuständigkeiten des Ministers für auswärtige und europäische Angelegenheiten
- Internationale Beziehungen – Koordination zwischen den für die internationalen Beziehungen zuständigen Abteilungen des Ministeriums – auswärtige Politik und Sicherheitspolitik – Operationen zur Friedenssicherung – kulturelle und internationale Beziehungen – internationale Organisationen und Konferenzen – internationale Verträge und Abkommen – allgemeine Verwaltung und Koordinierung des Ministeriums – diplomatische und konsularische Dienstleistungen: Pässe, Visa und Bescheinigungen – Protokoll der Regierung
- Europapolitik – Koordinierung der europäischen Politik zwischen den ministeriellen Abteilungen – interministerieller Ausschuss für die Koordinierung der europäischen Politik (CICPE)
- Internationale Wirtschaftsbeziehungen – multilaterale Wirtschaftsorganisationen – internationale Handelspolitik – Förderung des Luxemburger Markenimages im Ausland
- Sitz europäischer Institutionen und Organisationen – Ansiedlungspolitik – Koordinierungsausschuss für die Ansiedlung europäischer Institutionen und Organisationen
II. Zuständigkeiten des Ministers für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten
Politik der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Angelegenheiten – Verwaltung der Beauftragten für bilaterale Projekte und Programme – Beziehungen zu Nichtregierungsorganisationen – Beziehungen zu multilateralen Organisationen für Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten – interministerieller Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit.
III. Zuständigkeiten des Ministers der Verteidigung
Armee: Verteidigung des nationalen Hoheitsgebiets – Katastrophenhilfe – Teilnahme an der gemeinsamen Verteidigung im Rahmen von internationalen Organisationen – Teilnahme an Krisenbewältigungsoperationen und humanitären Hilfseinsätzen – Umschulung freiwilliger Soldaten - Militärgerichtsbarkeit – militärische Orden – Kriegsveteranen – Beziehungen zu verbündeten und partnerschaftlichen Militärbehörden – Militärsport
IV. Zuständigkeiten des Ministers für Immigration und Asyl
Nationale, europäische und internationale Einwanderungs- und Asylpolitik – freier Personenverkehr: Einreise und Aufenthalt von Ausländern – internationaler Schutz und vorrübergehender Schutz – Rückführung illegal aufhältiger Personen – Abschiebehaft – Gewährung des Status eines Staatenlosen – Reiseausweis für Ausländer – Beziehungen zu internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen.