COVID-19: Einführung einer digitalen Einreiseanmeldung für Reisen nach Deutschland

Ab dem 8. November 2020 müssen sich Personen im Prinzip vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren, wenn sie sich in den letzten zehn Tagen in Luxemburg oder anderen von Deutschland als "Risikogebiet" eingestuften Regionen aufgehalten haben. 

Folgende für den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Luxemburg und Deutschland wichtige Ausnahmen von der Einreiseanmeldungspflicht sind hervorzuheben: Personen, die lediglich durch Luxemburg durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten; Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen; Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Luxemburg aufgehalten haben; Personen, die für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen; oder Personen, die beruflich bedingt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, um grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug zu transportieren.

Einwohner Luxemburgs, deren Reise nach Deutschland nicht unter diese Ausnahmen fällt, können die digitale Einreiseanmeldung ab Sonntag, dem 8. November 2020, 18.00 Uhr, auf folgender Internetseite abrufen: www.einreiseanmeldung.de.

Was die prinzipielle Quarantänepflicht für Einreisende aus Luxemburg nach Deutschland betrifft, sei darauf hingewiesen, dass auch weiterhin substantielle Ausnahmeregelungen in den verschiedenen Bundesländern gelten. Dabei kann es erhebliche Unterschiede zwischen den Regelungen in einzelnen Bundesländern geben. Zudem werden diese Regelungen ab dem 8. November in einigen Bundesländern angepasst. Reisende werden gebeten, sich auf der Internetseite des betroffenen Bundeslandes zu erkundigen, wie die Quarantäneregelung dort für jeden konkreten Fall aussieht. Im Saarland bleibt insbesondere die Ausnahme von der Quarantänepflicht für alle Aufenthalte von weniger als 24 Stunden bestehen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat ebenfalls in einem Telefongespräch mit Außenminister Asselborn bestätigt, dass in Rheinland-Pfalz sämtliche für den Grenzverkehr wichtige Ausnahmeregelungen für Einwohner Luxemburgs auch weiterhin gültig bleiben und es diesbezüglich keine Änderungen zur bereits bestehenden Regelung gibt. 

Pressemitteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten

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