Konsularische Unterstützung

Aufgaben und Mittel

Die Direktion für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen ist in Zusammenarbeit mit den diplomatischen und konsularischen Vertretungen  für den konsularischen Schutz von luxemburgischen Staatsangehörigen zuständig, die sich im Ausland in Schwierigkeiten oder gar in Notsituationen befinden: Evakuierungen aus gefährlichen Situationen in Krisenfällen, Ersatz der verlorenen oder gestohlenen Ausweispapiere, Unfälle oder schwere Erkrankungen, Verhaftung oder Freiheitsentzug im Ausland, Todesfälle im Ausland.

In den Ländern, in denen Luxemburg nicht vertreten ist, können luxemburgische Staatsangehörige sich bei Bedarf gemäß des Übereinkommens mit Belgien über konsularische Zusammenarbeit von 1965 an die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Belgiens wenden.

Darüber hinaus regeln die Artikel 20 und 23 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) den konsularischen Schutz von Unionsbürgern, wenn sie weder durch ihren Herkunftsmitgliedstaat noch durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in Drittländern vertreten werden: Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union haben das Recht „in dem Hoheitsgebiet eines Drittlandes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vertreten ist, den Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines anderen Mitgliedstaates unter dessen Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates zu genießen.“

Falls Sie konsularische Unterstützung außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende benötigen, wenden Sie sich bitte an die Telefonzentrale des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten: (+352) 247-82300.

Hilfe und Unterstützung durch den konsularischen Schutz

Verlust oder Diebstahl von Ausweispapieren im Ausland

Vorgehen vor Ort

Wenn Ihr Reisepass oder Personalausweis im Ausland verloren geht oder gestohlen wird, muss zunächst eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei den örtlichen Polizeibehörden erstattet werden. Mit diesem Dokument und zwei Fotos (Passbildgröße) muss sich der Reisende an eine luxemburgische diplomatische oder konsularische Vertretung wenden, damit ihm ein Ersatzdokument („Laissez-Passer“) ausgestellt werden kann, das ihm die Rückkehr nach Luxemburg ermöglicht. Wenn die diplomatische oder konsularische Vertretung zu weit vom Aufenthaltsort des Reisenden entfernt liegt, kann er sich an einen Honorarkonsul des Großherzogtums Luxemburg wenden, der für die betreffende Region zuständig ist, oder ein Familienmitglied bitten, sich an das Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen im Ministerium zu wenden:

Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (MAEE)
43, Boulevard Roosevelt
L-2450 Luxembourg
Tel.: (+352) 247 - 88300 
Fax: (+352) 22 02 91 (Reisepässe) 
Öffnungszeiten: von Montag bis Freitag 8.30 - 16.15

Vorgehen bei der Rückkehr

Falls es keine luxemburgische Vertretung vor Ort gibt, können Sie sich an eine belgische diplomatische oder konsularische Vertretung oder an die eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden, um ein Rückkehrausweis (Emergency Travel Document ETD) zu erhalten.

Nach der Rückkehr nach Luxemburg muss das Ersatzdokument oder der Rückkehrausweis an das Amt  für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen des Ministeriums geschickt oder zurückgegeben werden.

Bei der Beantragung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises muss die im Ausland bei der örtlichen Polizei erstattete Anzeige auch bei den luxemburgischen Behörden eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter den jeweiligen Behördenvorgängen auf dem Bürgerportal guichet.lu:

Unfall oder schwere Erkrankung

Im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung eines Luxemburger Staatsangehörigen in einem Land, in dem Luxemburg durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung vertreten ist, wendet sich diese - oder die Direktion für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen - an die Familie des betreffenden Staatsangehörigen, um ihr die vorliegenden Informationen über den Gesundheitszustand des Familienangehörigen zu übermitteln, ihr gegebenenfalls die Kontaktdaten von Ärzten und Krankenhäusern weiterzuleiten oder sie bei den Verfahren im Falle eines Krankenhausaufenthaltes zu unterstützen oder eventuell eine medizinisch notwendige Rückholung zu organisieren usw.

Die diplomatische oder konsularische Vertretung übernimmt unter keinen Umständen die Kosten für den Krankenhausaufenthalt oder für andere entstandenen Auslagen (Medikamente, medizinische Behandlung usw.).

Informationen zur Krankenversicherung bei Auslandsreisen finden Sie auf der Webseite der nationalen Gesundheitskasse CNS.

Verhaftung oder Freiheitsentzug

Wird ein luxemburgischer Staatsangehöriger im Ausland festgenommen oder inhaftiert, hat er einen Anspruch darauf, dass die luxemburgische diplomatische oder konsularische Vertretung kontaktiert wird.

Auf Wunsch des Verhafteten kann die Familie von der Direktion für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen informiert werden. Ein Besuch der diplomatischen oder konsularischen Vertretung beim Inhaftierten kann grundsätzlich unmittelbar nach seiner Verhaftung erfolgen, hängt aber in jedem Fall von den örtlichen Vorschriften ab. Die diplomatische oder konsularische Vertretung wird sich über die Haftbedingungen erkundigen und auf die Einhaltung der im betreffenden Land geltenden Gesetze achten.

Die diplomatische oder konsularische Vertretung kann dem inhaftierten Luxemburger auf Wunsch helfen, einen Anwalt zu finden, der ihn vor den örtlichen Gerichten vertritt. Es ist zu beachten, dass die Anwaltskosten dem inhaftierten Mandanten oder seiner Familie in Rechnung gestellt werden.

Im Falle finanzieller Schwierigkeiten kann die diplomatische oder konsularische Vertretung den Verhafteten bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe nach den Gesetzen des Reiselandes, in dem er inhaftiert ist, unterstützen. Dasselbe gilt für die Verfahren zur Beantragung einer Überstellung des luxemburgischen Staatsangehörigen in ein Gefängnis nach Luxemburg, um dort seine Strafe zu verbüßen.

Hilfe in akuten Notlagen

Im Falle ernsthafter Schwierigkeiten von luxemburgischen Staatsangehörigen, etwa mit örtlichen Behörden oder Einzelpersonen, kann die luxemburgische diplomatische oder konsularische Vertretung die Reisenden durch Rat unterstützen oder indem sie die Kontaktdaten von lokalen Behörden und Anwälten oder andere nützliche Adressen vermittelt und gegebenenfalls die Infrastruktur der diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Telefon, Internet, Fax usw.) zur Verfügung stellt, damit Familie, Freunde oder der Arbeitgeber mit der Bitte um Hilfe kontaktiert werden können.

Todesfall

Im Falle des Todes eines luxemburgischen Staatsangehörigen im Ausland unterrichtet die luxemburgische diplomatische oder konsularische Vertretung unverzüglich die Direktion für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen, damit sie die Familie des Verstorbenen informieren und bei der Organisation der Rückführung der sterblichen Überreste (Leichnam oder Urne) oder der Bestattung vor Ort beraten kann.

Die Kosten der Rückführung von Verstorbenen gehen zu Lasten:

  • entweder der Familie
  • oder einer Versicherung (Lalux, Foyer, LuxairTours Reiseversicherung, usw.)
  • oder einer Zusatzkrankenversicherung wie der CMC oder zu Lasten des Automobilklubs Luxemburg ACL, usw.

Die diplomatische oder konsularische Vertretung kann die Familie des Verstorbenen auch bei der Beschaffung oder Beglaubigung von Verwaltungsdokumenten der örtlichen Behörden unterstützen.

Was die konsularische Unterstützung für Sie nicht leisten kann

  • Rückführung auf Kosten des Staates, außer bei außergewöhnlichen schwerwiegenden Fällen und vorbehaltlich einer späteren Rückerstattung.
  • Bezahlung von Geldbußen, Hotel- und Krankenhauskosten oder anderer entstandener Ausgaben.
  • Vorauszahlung von Geld ohne vorherige Sicherheitsleistungen.
  • Unverzügliche Ausstellung eines Reisepasses.
  • Interventionen vor Gericht, um die Freilassung von Reisenden zu erwirken, wenn diese in einen Rechtsstreit verwickelt sind oder einer Straftat beschuldigt werden, die im Hoheitsgebiet eines Gastlandes begangen wurden.
  • Übernahme der Aufgaben von Reisebüros, Versicherungsgesellschaften oder des Bankensystems.
  • Offizielle Gewährleistung des konsularischen Schutzes von Personen, die auch die Staatsangehörigkeit des Reiselandes haben.
  • Sich in die privaten (familiären oder beruflichen) Probleme der Bürger einmischen.

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