Briefwahl

Parlamentswahlen vom 8. Oktober 2023

Wer darf an diesen Wahlen teilnehmen?

Alle fünf Jahre sind die in Luxemburg in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wählerinnen und Wähler dazu aufgerufen, in allgemeiner Direktwahl die 60 Mitglieder der Abgeordnetenkammer zu wählen. Die nächsten Parlamentswahlen finden am 8. Oktober 2023 statt.

Die Stimmabgabe ist für alle eingetragenen Wähler obligatorisch, mit Ausnahme von Wählern über 75 Jahren, die von der Wahlpflicht ausgenommen sind. Wenn Sie nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, weil Sie nicht in einer luxemburgischen Gemeinde gemeldet sind, aber die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie an den Wahlen teilnehmen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

 

Wie kann man sich für die Briefwahl anmelden?

Die Briefwahl ist auch für alle Wähler möglich, die sich am Wahltag nicht in Luxemburg aufhalten.

Wenn Sie weiterhin im Großherzogtum Luxemburg wohnen, können Sie die Briefwahl bei der Gemeinde, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, oder bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.

 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben und das Briefwahlsystem in Anspruch nehmen möchten, können Sie einen Antrag stellen:

- an die Gemeinde Ihres letzten Wohnsitzes

- oder, wenn diese nicht zutrifft, an Ihre Geburtsgemeinde

- oder, falls keine dieser Gemeinden zutrifft, an die Stadt Luxemburg (dies gilt grundsätzlich für Luxemburger, die ihre Staatsangehörigkeit durch Abstammung erlangt haben).

 

Ihr Antrag auf Briefwahl ist an die Gemeinde zu richten, in der Sie gemeldet sind:

- wenn das Einladungsschreiben nach Luxemburg geschickt werden soll: frühestens 12 Wochen und spätestens 25 Tage vor dem Wahltag. Für den Urnengang vom 8. Oktober 2023 muss der Antrag also frühestens am Sonntag, den 16. Juli 2023 und spätestens am Mittwoch, den 13. September 2023 beim Kollegium der Bürgermeister und Schöffen eingehen.

- wenn das Einladungsschreiben ins Ausland verschickt werden soll: frühestens 12 Wochen und spätestens 40 Tage vor dem Wahltag. Für den Urnengang vom 8. Oktober 2023 muss der Antrag also frühestens am Sonntag, den 16. Juli 2023 und spätestens am Dienstag, den 29. August 2023 beim Kollegium der Bürgermeister und Schöffen eingehen.

 

Ihr Antrag kann online über MyGuichet.lu (mit einem LuxTrust-Zertifikat) oder per Post (auf normalem Papier oder auf einem vorgedruckten Formular, das Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten können) gestellt werden.

 Bitte beachten Sie die Zustellungszeiten für Postsendungen aus einem von Luxemburg weit entfernten Land, wobei zu berücksichtigen ist, dass in Luxemburg samstags und sonntags keine Post zugestellt wird.

Wenn Sie die luxemburgische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erlangt haben und keine Geburts- oder Wohnsitzgemeinde haben, finden Sie das Online-Formular für Ihren Wahlantrag auf der betreffenden Webseite der Stadt Luxemburg (hier zum Formular gelangen).

 

Die Postanschrift für die Zusendung des ausgefüllten Papierformulars an die Stadt Luxemburg lautet:

 

Collège des Bourgmestre et échevins

42, Platz Guillaume II

L - 2090 Luxemburg

Europa

 

Die Anschriften der anderen Gemeinden finden Sie auf deren jeweiligen Webseiten.

 

Gemäß Artikel 170 des Wahlgesetzes müssen Sie als Wähler in Ihrem schriftlichen und unterzeichneten Antrag auf Briefwahl Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort, Ihren Wohnsitz und die Adresse, an die Ihr Wahlschein geschickt werden soll, angeben. Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass Sie weder nach Artikel 52 der Verfassung noch nach Artikel 6 des Wahlgesetzes von der Wahl ausgeschlossen sind.

 

Per Post wählen

 

Wenn Ihrem Antrag auf Briefwahl stattgegeben wird, sendet Ihnen die Gemeinde Ihr Einberufungsschreiben per Einschreiben zu. Sobald Sie zur Briefwahl zugelassen sind, können Sie keine andere Wahlmethode mehr wählen.

 

Wenn Sie in Luxemburg wohnen, schickt die Gemeinde Ihnen Ihr Einladungsschreiben und Ihren Stimmzettel per Einschreiben mit Rückschein spätestens 15 Tage vor der Abstimmung (Samstag, 23. September 2023) zu.

 

Wenn Sie im Ausland wohnen, schickt die Gemeinde Ihr Einladungsschreiben und Ihren Stimmzettel per Einschreiben mit Rückschein spätestens 30 Tage vor der Abstimmung (Freitag, 8. September 2023).

 

Der Briefumschlag der Gemeinde (d.h. das Einladungsschreiben) enthält:

- die Liste der Kandidaten;

- eine Anleitung für die Briefwahl bei den Parlamentswahlen;

- einen undurchsichtigen Standardumschlag, der ausreichend frankiert ist;

- die Stimmzettel, ordnungsgemäß frankiert;

- einen Umschlag für die Übermittlung des Wahlbriefumschlags mit der Aufschrift "Wahlen - Briefwahl", mit der Angabe des Wahllokals auf der rechten unteren Seite des Umschlags und Ihrer Kennziffer sowie Ihrem Namen, Vornamen und Ihrer Anschrift.

 

Bitte füllen Sie diesen Stimmzettel aus.

 

Um den Stimmzettel an das Wahllokal zu senden, müssen Sie den ausgefüllten und gefalteten Stimmzettel, dessen Stempel auf der Außenseite sichtbar ist, in den Wahlumschlag legen. Der Wahlumschlag muss in den Postumschlag gelegt und mit der normalen Post verschickt werden.

Der Wahlumschlag muss am Wahltag, d.h. spätestens am 8. Oktober 2023 um 14.00 Uhr, im Wahllokal eingegangen sein.

 Bitte beachten Sie die Zustellungszeiten für Postsendungen aus einem von Luxemburg weit entfernten Land, wobei zu berücksichtigen ist, dass in Luxemburg samstags und sonntags keine Post zugestellt wird.

Die Umschläge mit den Stimmzetteln werden von den Postdiensten des empfangenden Wahllokals bis zum Tag der Wahl aufbewahrt. Sie werden bei der Auszählung der Stimmen geöffnet.

 

Verspätete Post wird ungeöffnet vernichtet.

 

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das?

Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Verfassung des Großherzogtums Luxemburg und das Wahlgesetz vom 18. Februar 2003 in seiner geänderten Fassung. Hier können Sie den gesamten rechtlichen Rahmen für die Parlaments-, Europa- und Kommunalwahlen einsehen.

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