Schaffung des Nationalen Aufnahmeamts (ONA) und der Abteilung für Integration

Das Gesetz vom 4. Dezember 2019 zur Schaffung des Nationalen Aufnahmeamts ("Office national de l'accueil", ONA) unterstellt Minister Jean Asselborn, als Minister für Immigration und Asyl, die Aufnahme von Antragstellern auf internationalen Schutz.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2020 ersetzte das ONA das Luxemburger Aufnahme- und Integrationsamt (Office luxembourgeois de l'accueil et de l'intégration, OLAI) und wurde dem Generalsekretariat des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten beigeordnet.

Diese Änderung ist im Koalitionsvertrag 2018-2023 vorgesehen: "Mit dem Ziel einer würdigen Aufnahme der Antragsteller auf internationalen Schutz, müssen diese die Möglichkeit haben, sich während der gesamten Bearbeitungszeit der Anträge auf internationalen Schutz und für alle Aspekte der Aufnahme wie die Unterbringung und materielle Bedingungen an einen einzigen Ansprechpartner, in diesem Falle das für Einwanderung zuständige Ministerium, zu wenden."

Im Koalitionsvertrag ist auch festgelegt, dass die Integration ein zentrales Anliegen der Regierung ist. Deshalb wurde innerhalb des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion eine Abteilung für Integration eingerichtet, unter der Leitung der Ministerin für Familie und Integration Corinne Cahen, um das Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg zu fördern und um sich noch besser auf dieses Zusammenleben und die Integration aller konzentrieren zu können.

 

Pressemitteilung des Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, des Ministerium für Familie, Integration und die Großregion, und des Nationalen Aufnahmeamt (ONA)

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